Mitmachen

Voraussetzung für das Mitmachen ist die Freude an der Musik, am Singen und an der Bewegung. Wer sein Kind gerne mitsingen lassen würde im Kinderchor, kann sich hier vorab informieren. Das Mindestalter beträgt sechs Jahre. Bewerbungen sind direkt an den Chorleiter Christian Lindhorst zu senden.

Die erste Stufe ist der Kleine Chor. Hier ist ein Merkblatt zu den organisatorischen Fragen zu finden. Bühnenauftritte von Kindern unterliegen dem Gesetz für den Jugendarbeitsschutz. In Berlin wacht das Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in der Turmstraße über dessen Einhaltung. Dieses Amt muss für jedes Kind und jeden Jugendlichen eine Auftrittsgenehmigung erteilen. Dazu muss für jedes Kind und jeden Jugendlichen ein Formular ausgefüllt werden, in dem verschiedene Stellen die Unbedenklichkeit eines Bühnenauftritts bescheinigen müssen. Auch die Stiftung Oper in Berlin möchte etwas genauer Bescheid wissen, wer in ihrem Bereich die Bühnen betritt. Daher gibt es einen Personalfragebogen; da geht es um Sozialversicherungspflicht und Ähnliches.

Im Kleinen Chor steht noch der spielerische Umgang mit der Stimme und der Musik im Mittelpunkt. Sobald eine gewisse Sicherheit im Gesang und im Auftreten erreicht ist, geht es eine Stufe weiter, zum Großen Chor. Auch dafür haben die Elternvertreter ein Merkblatt mit den wichtigsten Regeln zusammengestellt.