Auftrittskleidung

Getauscht und zurückgenommen wird nur saubere und gebügelte Kleidung!

Vertrag für Chorkleidung Vertrag 2019

Kleiderordnung

Bei Auftritten in Konzerten ist von allen Teilnehmern Chorkleidung zu tragen. Über Ausnahmen befindet der Chorleiter (wird im Monatsplan vermerkt). Bei Nichteinhaltung der Kleiderordnung kann das Kind komplett vom Konzert ausgeschlossen werden.

  • Für ein einheitliches Gesamtbild ist die Konzertchorkleidung so wie ausgehändigt vorgeschrieben, keine „alternativen“ Lösungen
  • Konzertkleidung muss sauber und gebügelt getragen werden
  • schwarze Konzertschuhe aus Leder, Schnürung, geschlossen (Spann muss bedeckt sein)
    (kein Lack, kein Wildleder, keine Sportschuhe, keine Ballerinas, Stiefel oder Sandalen, keine hellen Sohlen)
  • Unterhemden oder T-Shirts: schwarz
  • schwarze Socken (bis über die Knöchel) oder blickdichte, schwarze Strumpfhosen, kein blauschwarz, kein Werbeaufdruck, keine Sportsocken
  • Mädchen ab schulterlangen Haaren bringen ein einfaches schwarzes Haargummi mit. Kein Schmuck (Ohrringe, Haarreif, Ketten)
  • bei Mädchen: dezente besser keine Schminke
  • ggf. werden von den Betreuern Accessoires ausgegeben

Kleiderpflege

  • Die übergebenen Kleidungsstücke sind pfleglich zu behandeln und nur nach Anweisung in der Kleidung ohne Bleichmittel zu reinigen.
  • Es dürfen eigenmächtig keine irreparablen Kürzungen oder Veränderungen an der Kleidung vorgenommen werden. (Falls das geschehen muss, nur nach Absprache mit Dobolino.)
  • Bei Verlust muss Ersatz gestellt bzw. gezahlt werden
  • Bitte die Kleidung nicht personalisieren
  • Austausch / Rückgabe nur im gereinigtem und gebügeltem Zustand
  • defekte und/oder ungebügelte Kleidung wird nicht entgegengenommen / ausgetauscht.